Impressum
The Rock Kletterhalle GmbH & Co. KG
Ziegelstraße 1
76185 Karlsruhe (Westbahnhof)
Öffnungszeiten
täglich von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr
The Rock Verwaltungs GmbH
Geschäftsführung: Axel Kunzmann u. Hans-Jörg Schiller
RG Mannheim: HR712556
The Rock KG
Geschäftsführung: Axel Kunzmann u. Hans-Jörg Schiller
RG Mannheim HR703811
Registergericht
Amtsgericht Karlsruhe
Umsatzsteuer
IdNr: DE813464806
Kontakt
Telefon: 0721 / 569 54 82
Telefax: 0721 / 597 86 91
E-Mail:
25. Januar 2023
Neue Preisliste
Seit mehr als 10 Jahren sind unsere Eintrittspreise gleich geblieben. Aufgrund der stark gestiegenen Kosten müssen wir zum 1. Februar eine moderate Preisanpassung vornehmen. Ab dem 01.02.2023 gilt deshalb die neue Preisliste (hängt an der Kasse aus).
08. Dezember 2022
Öffnungszeiten über die Feiertage 22/23
Öffnungszeiten über die Feiertage 22/23:
24.12.2022 GESCHLOSSEN
25.12.2022 14:00 bis 22:00
26.12.2022 10:00 bis 22:00
31.12.2022 10:00 bis 14:00
01.01.2023 14:00 bis 22:00
01. Juli 2022
Freitag 15. Juli
Am Freitag den 15. Juli ist die Kletterhalle ganztägig geschlossen.
12. April 2022
Öffnungszeiten an Ostern
Wir haben über die Oster-Feiertage natürlich für Euch geöffnet!
Öffnungszeiten: täglich von 10:00 bis 23:00
Wir wünschen Euch ein schönes Osterfest!
01. April 2022
Ende der Beschränkungen
Am 3. April 2022 enden die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen!
23. Februar 2022
3G in der Kletterhalle
Ab Mittwoch den 23.02.2022 gelten die Maßnahmen der Warnstufe, d.h. in der Kletterhalle gilt wieder 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
28. Januar 2022
2G-Regel
Ab Freitag den 28.01.2022 gelten die Maßnahmen der Alarmstufe I, d.h. in der Kletterhalle gilt wieder 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
14. Januar 2022
2G+ / FFP2
In der Kletterhalle gilt die 2G+-Regel. Zutritt zur Kletterhalle haben dann nur noch genesene oder geimpfte Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
» Personen mit einer Boosterimpfung
» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als DREI Monate vergangen sind
» Genesene, deren Infektion nachweislich maximal DREI Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)